Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Fenster und Türen.

Allgemein beeideter und
gerichtlich zertifizierter
Sachverständiger
für Fenster und Türen.

Meine Leistungen.

Ich bin zertifiziert für das Fachgebiet 73.42; Montage von Kunststofffenstern, Kunststofftüren, Kunststoffbauten – übergeordnetes Fachwissen aus dem Baugewerbe, das vor allem den Einbau von Kunststofffenstern und Türen in Wandöffnungen und den Anschluss an den Baukörper betrifft; weiters die Verbindung mit anderen Zulieferbauteilen wie Fensterbänken, Rollläden u. dgl.

Eingetragen in der Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher:innen, zertifiziert bis 14.03.2028

Ich erstelle Privatgutachten betreffend Montagen von Fenstern, Türen, Sonnenschutzelementen, Insektenschutz und Fensterbänken und bin in der Lage, die Einbauten dieser Elemente auf Basis der aktuellen Normen und Richtlinien zu quantifizieren. Nach einem definierten Arbeitsauftrag wird in der Regel vor Ort ein Befund aufgenommen. Bei der Befundaufnahme dreht sich alles um den aktuellen IST-Zustand ohne Wertung der Sache. Auf Basis des Befundes wird das Gutachten an sich erstellt. In diesem wird der Zustand sowie eventuelle Abweichungen von den Anforderungen samt den zugehörigen Quellenverweisen festgehalten. Abschließend werden ggf. Maßnahmen zur Mängelbehebung vorgeschlagen und, soweit möglich, die zu erwartenden Kosten bewertet.

Ich unterstütze bei Schlichtungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zum Zwecke der Prozessvermeidung. Durch meine lösungsorientierte Herangehensweise können Kosten und Zeit gespart werden.

Ich begleite Sie natürlich auch gerne während der Montage zur Qualitätskontrolle. In diesem Stadium sind Mängel am besten zu erkennen und noch am einfachsten zu beheben. Optimalerweise finden die Kontrollen während der Montage, spätestens aber unmittelbar danach, statt.

Engelbert Raab.

Ihr Sachverständiger aus dem Bezirk Amstetten für die Montage von Fenstern, Fenstertüren, Türen, Rollläden, Raffstore und Fensterbänken.

Seit nunmehr 23 Jahren bin ich im Bereich der Bauelemente tätig – von der Beratung über den Verkauf bis hin zur Montageplanung und Abnahme.

Ich habe mich dazu entschlossen, dieses aufgebaute Fachwissen zu teilen und stehe sowohl der Österreichischen Justiz (als Gerichtssachverständiger) als auch privaten Auftraggebern (als Privatgutachter) zur Verfügung.

Mein Fachbereich ist der normgerechte Einbau von Fenstern, Fenstertüren, Türen und deren Anbauteilen wie Rollläden, Raffstore, Fensterbänke u. dgl.

Ich bin Mitglied im Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs.

Objektiv.
Unabhängig.
Verlässlich.

Die Gebühren.

Allgemeine Abrechnung nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) 1975 in der jeweils geltenden Fassung, Verordnung 134 für Gerichtssachverständige. Preise exkl. USt.

Reisekosten 0,60 € km
Zeitversäumnis (bspw. Reisezeit) 55 € h
Mühewaltungsgebühr (für Befund & Gutachten) 160 € h
Erhöhte Mühewaltungsgebühr
(Teilnahme an Verhandlungen,
Überprüfung bestehender Gutachten)
185 € h
Mess- & Büromittelpauschale 50 €  
Reisekosten 0,60 € / km
Zeitversäumnis
(bspw. Reisezeit)
55 € / h
Mühewaltungsgebühr
(für Befund & Gutachten)
160 € / h
Erhöhte Mühewaltungs-
gebühr (Teilnahme an
Verhandlungen, Über-
prüfung bestehender
Gutachten)
185 € / h
Mess- & Büromittel-
pauschale
50 €

Gefragt, geantwortet.

Ein Hilfsorgan des Gerichts, per Definition eine natürliche Person mit besonders hoher Sachkunde und Expertise. Neben der entsprechenden Erfahrung sind beispielsweise auch Kenntnisse im Verfahrensrecht sowie die Gestaltung von Befund und Gutachten elementar.

Als „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger“ dürfen sich nur jene Fachleute bezeichnen, die auch tatsächlich das Zertifizierungsverfahren durchlaufen und anschließend in die Liste der Gerichtssachverständigen aufgenommen werden. Diese Liste ist öffentlich einsehbar unter sdgliste.justiz.gv.at

Den Anfang machen Sie über mein Kontaktformular. Schicken Sie am besten neben einer genauen Beschreibung vorab schon relevante Fotos und Dokumente mit damit ich mir einen Überblick verschaffen kann. Nach einer ersten Durchsicht werde ich mich zeitnah melden damit wir Ihr Anliegen gemeinsam lösen.

Neben diversen OIB- und Verarbeitungsrichtlinien ist die ÖNORM B5320 beim Thema Fenstermontage maßgeblich. Diese zu interpretieren und anzuwenden gehört zu meinen Aufgaben.

Ja! Ich unterstütze gerne bei der Planung für den sogenannten „Standard-Fensteranschluss“ sowie beim „objektspezifischen Fenstereinbau“. Zum meinen Aufgaben gehört auch die Betreuung von Architekten und Planern.

Ja, bis zu einem gewissen Grad. Zum Beispiel kann ich bei Neubauten die Maueröffnungen auf Maßhaltigkeit oder die Ausführung des Glattstrichs kontrollieren.

Kontaktieren Sie mich.

Damit ich mir einen ersten Überblick verschaffen kann, beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst genau. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, im Anhang Dokumente und Fotos zu übermitteln.

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

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